Seit Dezember 2023 gibt es bedeutende Änderungen bei der deutschen Autobahn-Maut, die besonders Wohnmobilbesitzer betreffen. Eine der wichtigsten Neuerungen ist der CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Neugestaltung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, das die Mautpflicht nun auch auf Wohnmobile über 3,5 Tonnen ausweitet.
Was bedeutet das für dich als Wohnmobilbesitzer?
Die CO2-Differenzierung der Maut ist ein Schritt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und soll die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben attraktiver machen. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Mautsätze zu informieren und mögliche Anpassungen vorzunehmen, um die Auswirkungen auf das Reisebudget zu minimieren.
Emissionsfreie Wohnmobile: Befreiung und reduzierte Maut
Bis zum 31. Dezember 2025 bleiben emissionsfreie Wohnmobile von der Mautpflicht befreit. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur. Dies ist ein Anreiz, über die Anschaffung eines emissionsfreien Fahrzeugs nachzudenken, um langfristig von niedrigeren Kosten zu profitieren.
Neue Mautsätze seit dem 1. Juli 2024
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gibt es unterschiedliche Mautsätze pro Kilometer, abhängig von der Gewichtsklasse und der CO2-Emissionsklasse. Hier eine Übersicht der wichtigsten Kategorien:
CO2-Emissionsklasse 1:
- Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen liegt der Mautsatz je nach Euro-Schadstoffklasse zwischen 18,9 und 24,8 Cent pro Kilometer.
CO2-Emissionsklasse 2:
- Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,49 Tonnen variieren die Mautsätze je nach Gewichtsklasse und Euro 6-Schadstoffklasse zwischen 14,7 und 29,7 Cent pro Kilometer.
CO2-Emissionsklasse 3 und 4:
- Für Euro 6-Wohnmobile liegen die Mautsätze zwischen 11,4 und 38,9 Cent pro Kilometer, abhängig von Gewichtsklasse und Fahrzeugtyp.
Wichtige Hinweise zur Maut
- Wohnmobilbesitzer sind verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamts für Logistik und Mobilität die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
- Bei in Deutschland zugelassenen Wohnmobilen lässt sich die Emissionsklasse aus dem Klartext zu Ziffer 14 oder der Schlüsselnummer zu 14.1 nachweisen.
- Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.
Diese neuen Regelungen bedeuten, dass Wohnmobilbesitzer ihre Reisen sorgfältiger planen müssen, um die Mautkosten im Griff zu behalten. Informiere dich daher frühzeitig über die neuen Mautsätze und überlege dir, ob ein emissionsfreies Fahrzeug eine sinnvolle Investition für dich sein könnte.